12.05.2005
Brüssel (12.05.05) - Die Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal zu richten. Das Vertragsverletzungsverfahren betrifft die Anerkennungsspraxis in Portugal für qualifizierte Architekten aus anderen Mitgliedstaaten.
Nach der Richtlinie 85/384/EWG müssen die Mitgliedstaaten Architektendiplome aus anderen Mitgliedstaaten, die unter die Richtlinie fallen, automatisch und bedingungslos anerkennen. Jeder Mitgliedstaat muss Architekten aus anderen EU-Ländern, die über die nötige Qualifikation verfügen, dieselben Rechte einräumen wie den Inhabern entsprechender nationaler Qualifikationen.
In Portugal müssen im Sinne der Richtlinie qualifizierte Architekten jedoch eine Aufnahmeprüfung ablegen, bevor sie in die Architektenkammer (Ordem dos Arquitectos) aufgenommen werden. Die Kammermitgliedschaft ist in Portugal notwendig, um als Architekt in Portugal arbeiten zu können. Nach Auffassung der Kommission verstößt die Aufnahmeprüfung gegen die Richtlinie und hindert qualifizierte Architekten aus anderen Mitgliedstaaten in erheblichem Maße daran, in Portugal zu arbeiten.
Portugal hat in seiner Antwort auf das Mahnschreiben der Kommission (erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) die Auffassung vertreten, die vorgeschriebene Prüfung verstoße nicht gegen EU-Recht. Die Kommission hat daher beschlossen, die Angelegenheit mit einer begründeten Stellungnahme weiterzuverfolgen.
Sollte Portugal innerhalb der gesetzten Frist nicht abhelfen, wird die Kommission entsprechend dem Vertragsverletzungsverfahren den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.
Quelle: BAB-update / RA Anton Bauch / EU-Verbindungsbüro
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