Zu einer Infoveranstaltung für Studenten hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau kürzlich an der TU München eingeladen. Studierende der Studiengänge Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen waren eingeladen, sich über die Bayerische Bauordnung, Bauvorlage und Nachweisberechtigungen, Kammermitgliedschaft und Berufsstart zu informieren.
München - 01.07.2009
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Gerhard Müller, der sich wesentlich für das Zustandekommen der Veranstaltung eingesetzt hat, konnte dann etwa 40 Studenten, Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter Schroeter, Dr. Ulrike Raczek und Dipl.-Ing. Irma Voswinkel zur Infoveranstaltung begrüßen. In seiner Begrüßung wies Müller vor allem auf die Bedeutung der Kammer als berufsständische Vertretung, über deren gesetzlichen Auftrag hinaus, hin.
Kammerpräsident Schroeter erläuterte, wie die Kammer für die Mitglieder und Berufsstand tätig ist und welches Serviceangebot den Kammermitgliedern zur Verfügung steht. Attraktiv ist hier selbstverständlich die Interessentenliste, in die sich Studierende eintragen lassen können und damit das Serviceangebot der Kammer zu den gleichen Konditionen in Anspruch nehmen können wie die Mitglieder.
Im Zusammenhang mit der Bayerischen Bauordnung und Gebäudeklassen stellte die Leiterin des Referats Ingenieurwesen Irma Voswinkel dar, welche „Berechtigungen“, beziehungswiese Eintragungen in gesetzliche Listen für die Planer erforderlich sind und beschrieb die zugehörigen Eintragungsvoraussetzungen. Die Bedeutung der Eintragungen in die gesetzlichen Listen als Grundlage einer selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit kam vor allem Themenbereich „Selbstständigkeit und Existenzgründung“ zum Ausdruck. Tipps zum Berufsstart und zur Karriereplanung rundeten die Infoveranstaltung ab.
(Irma Voswinkel / hau)
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