Lehrgang "Spezielle Koordinatorenkenntnisse" für Koordinatoren nach BaustellV - Anlage C, RAB 30

Alle Teilnehmer haben Prüfung erfolgreich bestanden.

 

München   -  25.06.2010

Bauherren sind auf Grund der BaustellV vom 10.06.98 in der Regel verpflichtet, geeignete Koordinatoren zur Arbeitssicherheit am Bau einzusetzen. Sie sollen die verschiedenen Unternehmer im Bauprojekt hinsichtlich der Arbeitssicherheit koordinieren.

Die Qualifikationen der Koordinatoren sind in den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“, RAB 30, festgelegt. Danach müssen Koordinatoren über baufachliche Kenntnisse, zwei Jahre Berufserfahrung, Spezielle Koordinatorenkenntnisse und arbeitschutzfachliche Kenntnisse verfügen und diese gegenüber Bauherren und Arbeitsschutzbehörde belegen können.

Alle Teilnehmer bestehen Prüfung
Der Lehrgang vermittelte diese Speziellen Koordinatorenkenntnisse, deren geeignete praktische Umsetzung sowie die rechtlichen Grundlagen für Koordinationen aus juristischer Sicht. Alle Teilnehmer haben die Prüfung erfolgreich bestanden die Prüfung und erhielten eine Urkunde.

Lehrgang

Die Referenten waren Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Hornik (vorne, 1.v.r.) und Rechtsanwalt Sebastian Büchner (vorne, 4.v.r.) von der Kanzlei B.L.F. Böck-Oppler-Hering. Mit im Bild sind auch Marion Köck (vorne, 2.v.r.) und Rada Bardenheuer (vorne, 3.v.r.) von der Ingenieurakademie Bayern.

Nächster Lehrgangs-Termin:


 

 

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