Deutschlandstipendium

Unternehmen und Privatpersonen können Studierende finanziell unterstützen

 

München   -  02.08.2013

DeutschlandstipendiumHerausragende Leistungen von engagierten Studierenden anzuerkennen und gemeinsam zur Förderung der Fachkräfte von Morgen beizutragen – das ist der Grundgedanke des 2011 von der Bundesregierung eingeführten Deutschlandstipendiums. Sponsoren können dabei gezielt Studierende aus einer Fakultät oder einem Studiengang fördern. Die Universität entscheidet dann auf Grundlage von Vorschlägen aus den Fakultäten, welche Studierende das Deutschlandstipendium erhalten. Geförderte Studierende erhalten monatlich eine Unterstützung von 300 Euro - 150 Euro vom Sponsor und 150 Euro vom Bund.

Gerade angesichts der Nachwuchssorgen bei den Ingenieuren im Bauwesen ermuntert die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ihre Mitglieder, beim Deutschlandstipendium mitzumachen und so mit einer verhältnismäßig kleinen Summe die potentiellen Mitarbeiter und Kollegen von morgen zu unterstützen.

Die von Förderern zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

► Übersicht beteiligte bayerische Hochschulen

Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium


 

 

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