05.04.2004
Berlin (24.03.04) - Im Rahmen des „Masterplanes Bürokratieabbau“ plant die Bundesregierung u. a. auch eine Vereinfachung des geltenden Vergaberechts.
BMWA und BMVBW beabsichtigen deswegen, Vergaberegeln für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung einzubinden. Damit würden sie in die Zuständigkeit des BMWA übergehen. Die bisherigen Vergaberegeln, die unter Beteiligung des Deutschen Vertragsausschusses (DVA) erarbeitet wurden, sollen künftig nur für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bestehen bleiben, was in der Konsequenz auch den Bestand der VOF in Frage stellt.
Die Bundesingenieurkammer hat sich deshalb in einer gemeinsamen Erklärung mit dem BDI, dem ZDH, der Bundesarchitektenkammer sowie den Verbänden der Bauwirtschaft für die Erhaltung des Vergaberechts in seiner bisherigen Struktur ausgesprochen. In ihrer Erklärung warnen die Wirtschaftsverbände vor einer Zersplitterung und damit einer Verkomplizierung des Vergaberechts.
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn, sagte dazu in Berlin: „das Ziel einer Vereinfachung und Entbürokratisierung wird grundsätzlich begrüßt. Es darf aber nicht dazu kommen, dass bewährte Vergaberegeln wie die VOF aufgegeben werden. Die bisherige Praxis, die betroffenen Institutionen der Bauwirtschaft im Rahmen des DVA zu beteiligen hat sich bestens bewährt und stellt praxisgerechte Vergaberegeln sicher.“
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