Bundesingenieurkammer: Beirat für Erd- und Grundbau neu bestellt

27.04.2004

Berlin (27.04.04) - Der Vorstand der Bundesingenieurkammer hat unter der Leitung seines Präsidenten, Herrn Dr.-Ing. Karl-Heinrich Schwinn, den in zahlreichen Länderverordnungen zur Beurteilung der Eignung der Bewerber verankerten Beirat für Erd- und Grundbau neu bestellt und die Herren Universitätsprofessoren Rolf Katzenbach (TU Darmstadt), Werner Richwien (Universität Duisburg-Essen) und Norbert Vogt (TU München) sowie die Beratenden Ingenieure Dr.-Ing. Jens Karstedt (Berlin) und Prof. Dr.-Ing. Dietmar Placzek (Essen) mit Zustimmung der Fachkommission Bautechnik der Bauminister-Konferenz in den Beirat für Erd- und Grundbau berufen.

Anlässlich seiner konstituierenden Sitzung hat der Beirat für Erd- und Grundbau Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach, Direktor des Institutes und der Versuchsanstalt für Geotechnik der Technischen Universität Darmstadt und anerkennender Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht, zum Beiratsvorsitzenden gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Prof. Dr.-Ing. Dietmar Placzek.

Die für die Anerkennung der Sachverständigen für Erd- und Grundbau zuständigen Länderorgane, dies sind entweder die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder oder die Länderingenieurkammern, holen beim Beirat für Erd- und Grundbau der Bundesingenieurkammer eine Stellungnahme über die fachliche Eignung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ein. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Prüfingenieur bzw. den für die Prüfung der Standsicherheit zuständigen Prüfsachverständigen auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus, insbesondere im Hinblick auf
- die Baugrundverformungen und ihre Auswirkung auf bauliche Anlagen
(Boden-Bauwerk-Wechselwirkung),
- die Sicherheit der Gründung von baulichen Anlagen,
- die getroffenen Annnahmen hinsichtlich der bodenmechanischen
Modellbildung und
- die bodenmechanischen Kenngrößen
prüfend zu unterstützen und für den Prüfingenieur die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben über den Baugrund und dessen Tragfähigkeit zu beurteilen. Hierzu wird der Beirat entsprechend den Empfehlungen der Sachverständigenordnungen der Länder analog der Vorgehensweise bei der Anerkennung der Prüfingenieure bzw. der Prüfsachverständigen für Standsicherheit einen Prüfungsmodus entwickeln, anhand dessen die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin zukünftig beurteilt wird. Nähere Auskünfte erteilt die Bundesingenieurkammer.

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