Appell an Bundesrat: Keine Blockade der Bundesstiftung Baukultur

07.06.2005

Berlin (07.06.05) - Die Spitzen von Bundesarchitektenkammer (BAK), Bund Deutscher Architekten (BDA), Bund Deutscher Baumeister (BDB), Bundesingenieurkammer (BIngK), Deutscher Stiftung Denkmalschutz (DSD) und GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen appellierten heute in Berlin an den Bundesrat, den Weg für die Bundesstiftung Baukultur frei zu machen. Zwar hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur am 12. Mai einstimmig angenommen. Für die morgige Sitzung des Bundesratsausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung liegt jedoch bereits ein Antrag Hessens vor, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Hessen spricht dem Bund die verfassungsrechtliche Kompetenz für die Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur ab, da Baukultur ein Teilbereich von Kultur sei. In dem Antrag heißt es wörtlich: „Baukultur ist jener Bereich, der über die bloße Bautechnik, Baustatik, Materialanalyse und -verwendung sowie über die bloße Funktionalität von Bauwerken hinausweist und Ausdruck künstlerischen Schaffens ist.“ Demgegenüber betonten die Vertreter von planenden Berufen, Wohnungswirtschaft und Denkmalschutz: „Technik, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik sind in der Baukultur untrennbar miteinander verbunden.“

BAK-Präsident Prof. Arno Sighart Schmid, BDA-Präsident Kaspar Kraemer, BDB-Präsident Hans Georg Wagner, BIngK-Präsident Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn, DSD-Vorsitzender Prof. Dr. Gottfried Kiesow und GdW-Präsident Lutz Freitag verwiesen außerdem darauf, dass niemand, auch das Land Hessen, die Notwendigkeit bezweifle, Baukultur in Deutschland zu fördern. Die Einhelligkeit der Beschlusslage im Bundestag unterstreiche, dass die Kritik am Gesetzentwurf nicht in der Sache begründet liege: „Die Bundesstiftung Baukultur wäre kein Eingriff in die Länderhoheit. Mit ihr schüfe der Bund nicht eine Institution für sich, sondern eine unabhängige Institution, zu deren Aufgaben insbesondere auch der internationale Auftritt Deutschlands zählt.“

Die Vertreter von planenden Berufen, Wohnungswirtschaft und Denkmalschutz wiesen abschließend darauf hin, dass die Errichtung der Stiftung bei einem Scheitern des Stiftungsgesetzes im Bundesrat mindestens um ein Jahr verzögert würde, selbst wenn der Bundestag in seiner nächsten Legislaturperiode wieder ein entsprechendes Gesetz anstieße: „Was in fünf Jahren, auch mit hohem ehrenamtlichen Engagement, auf den Weg gebracht worden ist, darf jetzt nicht drei Meter vor dem Ziel scheitern“, so der Appell.

 

 

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