Vergaberecht unter Erhalt der Vergabe-und Vertragsordnungen beibehalten
Berlin - 11.09.2014
Die unterzeichnenden Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure fordern im Rahmen der anstehenden Vergaberechtsnovellierung die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Vergaberecht im bestehenden und bewährten Rechtssystem der öffentlichen Auftragsvergabe mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie den Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/A,VOL/A,VOF).
Damit ist sichergestellt, dass die Vorteile des deutschen Vergaberechts uneingeschränkt erhalten bleiben, die für alle Beteiligten in einem Höchstmaß an zielgerichteter Vergabe und Verwaltungsvereinfachung bestehen. Dieser dreigliedrige Aufbau des Vergaberechts ist den Rechtsanwendern in der Praxis vertraut und stellt sicher, dass der Anwender vor Ort im Wesentlichen mit der für den jeweiligen Anwendungsbereich maßgeblichen Vergabeordnung befasst ist.
Mit der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) gibt es in Deutschland ein erprobtes Regelwerk. Nur dieses wird den Besonderheiten der geistig-schöpferischen Leistungen und damit den Planungsleistungen durch eine spezifische Auswahl der Verfahrensarten und Betonung der maßgeblichen qualitativen Wertungskriterien wie Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gerecht.
Berlin, den 11.09.2014
Die Unterzeichner
► Resolution zur Umsetzung des EU-Vergaberechts (PDF)
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