„Ziele der Ingenieurausbildung“
Berlin - 27.07.2015
Die Bundesingenieurkammer hat ein Positionspapier mit dem Titel „Ziele der Ingenieurausbildung und deren Einordnung innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen“ veröffentlicht. Das 16-seitige Positionspapier wurde vom Ausschuss Bildung erarbeitet und auf der 56. Bundesingenieurkammer-Versammlung am 10. April 2015 in Berlin verabschiedet.
Inhaltlich haben sich die Ingenieurkammern auf folgende Definition verständigt: Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung darf führen, wer das Studium einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie mit Erfolg abgeschlossen hat und dessen Studiengang überwiegend von ingenieurrelevanten MINT-Fächern geprägt ist.
► Download Positionspapier „Ziele der Ingenieurausbildung“
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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