Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

Entwurf einer Unterschwellenvergabeordnung - UVgO

 

Berlin   -  11.10.2016

BundesingenieurkammerZur Verbändeanhörung am 10.10.2016 im BMWi hat die Bundesingenieurkammer die unten aufgeführte Stellungnahme abgegeben. Darin spricht sich die Bundesingenieurkammer gegen eine Einbeziehung der freiberuflichen Leistungen in die UVgO aus. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), BAK, Deutscher Anwaltsverein und die Wirtschaftsprüfer haben sich gegen die Einbeziehung freiberuflicher Leistungen ausgesprochen, welche auch bisher nicht Gegenstand der VOL/A waren. Die Vergabe freiberuflicher Leistungen soll auch weiterhin im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften erfolgen.

Die Vertreter des BMWi erläuterten, dass mit dem Entwurf der UVgO, welche als Mustertext den Ländern zur Übernahme empfohlen werden soll eine Anpassung des Rechtsrahmens im Unterschwellenbereich an den Rechtsrahmen des Oberbereichs erfolgen soll. Dabei sollen u.a. die Instrumente der e-Vergabe und der Digitalisierung, welche bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte geregelt sind, auch für den Unterschwellenbereich stufenweise eingeführt werden. Das BMWi teilte mit, die Frage der Einbeziehung freiberuflicher Leistungen nochmals mit den Ländern diskutieren und hierüber „nachdenken“ zu wollen. Ein abgestimmter, konsensfähiger Mustertext soll nach den Plänen des BMWi bis Anfang 2017 vorliegen.

Die Bundesingenieurkammer plant speziell zur Einbeziehung der freiberuflichen Leistungen eine gemeinsame Stellungnahme mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, BAK, Anwaltsverein und Wirtschaftsprüferkammer. 

Download

Stellungnahme UVgO (PDF)

(Quelle: Bundesingenieurkammer)

 

 

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