Dienstleistungspaket der EU-Kommission

Stellungnahme der BIngK

 

Berlin   -  06.03.2017

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorgestellt. Neben Empfehlungen für nationale Reformen bei der Regulierung von Berufen gehören dazu auch die Vorschläge zur Einführung einer Elektronischen Dienstleistungskarte, zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens sowie zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters für die Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die Vorhaben der KOM verstoßen aus Sicht der Bundesingenieurkammer gegen das im EU-Vertrag statuierte Subsidiaritätsprinzip und stellen daher unzulässige Eingriffe in die nationalstaatlichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten dar. Darüber hinaus erhöhen sie den bürokratischen Aufwand und sind zur Erreichung der kolportierten Ziele der KOM, die Mobilität von Dienstleistungserbringern im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen, nicht geeignet und damit unverhältnismäßig.

Die ausführlichen Stellungnahmen der BIngK finden Sie hier:

(Quelle: Bundesingenieurkammer)

 

 

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