Einspruch zum BIM-Normentwurf DIN EN ISO 19650-2
Berlin - 05.05.2017
Der internationale Norm-Entwurf DIN EN ISO 19650-2 legt unter Verwendung von Bauwerkinformationsmodellierung (BIM) Anforderungen an das Informationsmanagement anhand eines Managementprozesses fest. Für diesen Norm-Entwurf ist auf nationaler Ebene der Arbeitsausschuss NA 005-01-39 AA "Arbeitsausschuss BIM - Building Information Modeling“ als Spiegelausschuss zu ISO/TC 59/SC 13 - CEN/TC 442 bei DIN zuständig.
Die Bundesingenieurkammer hat am 12.04.2017 gegen den Normentwurf Einspruch eingelegt. Die BIngK hält eine internationale Empfehlung für die Organisation von Daten zu Bauwerken – Informationsmanagement mit BIM – zwar grundsätzlich für sinnvoll. Grund für den eingelegten Einspruch war aber insbesondere, dass der Entwurf der DIN 820 widerspricht, da er u.a. die wirtschaftlichen Gegebenheiten in Deutschland in E DIN EN ISO 19650-2 nicht angemessen berücksichtigt. Insbesondere wurde im Entwurf zur DIN EN ISO 19650-2 als auch in dem der DIN EN ISO 19650-1 beanstandet, dass:
Da der Entwurf im Wesentlichen eine Übersetzung des von Großbritannien eingebrachten Normentwurfes darstellt, ist darin lediglich die dort übliche Generalplanerstruktur abgebildet.
Bei der Einspruchssitzung im DIN am 03.05.2017 wurde hinsichtlich der Bildung einer deutschen Meinung und der Festlegung des deutschen Abstimmungsverhaltens zur DIN EN ISO 19650-2 beschlossen, den Normentwurf mit folgender Begründung abzulehnen:
Über den Ausgang des weiteren Abstimmungsprozesses der ISO-Norm auf europäischer Ebene am 12.06.2017 in Paris wird die Bundesingenieurkammer berichten.
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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