Veröffentlichung steht nichts mehr im Wege
Berlin - 14.07.2017
Im BIngK-Report 02/2017 S. 15 wurde über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Wettbewerbsregisters berichtet, welches beim Bundeskartellamt angegliedert werden und zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität bei öffentlichen Aufträgen beitragen soll.
Der Bundesrat hat am 07.07.2017 nach vorangegangenen Beratungen des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) gestellt. (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/470-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, steht damit einer Veröffentlichung des Gesetzes nichts mehr im Wege.
Weitere Voraussetzung für die im Gesetz festgelegten Melde- und Abfragepflichten ist jedoch, dass die technischen Voraussetzungen für das Wettbewerbsregister geschaffen werden und auf Grundlage der Ermächtigung des WRegG eine entsprechende Rechtsverordnung in Kraft tritt. Hiermit wird derzeit für den Zeitraum 2019/2020 gerechnet.
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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