Energieberater Baudenkmal

Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrages

 

München   -  16.04.2014

Sachverständige Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz für die KfW-Programme zur energetischen Sanierung

Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrages

Das Anerkennungsschema für „Sachverständige Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz für die KfW-Programme zur energetischen Sanierung“ wurde in den vergangenen Monaten überarbeitet und nun mit Gültigkeit ab dem 01.04.2014 eingeführt. Mit dieser Neuregelung ist jetzt auch die Frage der Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrages abschließend geklärt. Die wesentlichen Eckpunkte dazu sind im Folgenden kurz erläutert. Detaillierte Informationen sind der Internetseite der Koordinierungsstelle zu entnehmen. (www.energieberater-denkmal.de bzw. http://www.energieberater-denkmal.de/pdf/Anerkennung_SV_EBDenkmal_2014_02.pdf)

Eine Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrages ist alle drei Jahre notwendig. Die Frist beginnt mit dem Datum des Listeneintrages. Bei der Koordinierungsstelle sind für diese Verlängerung folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten. Zum Inhalt der Fortbildungen sind die weiterführenden Regelungen der Koordinierungsstelle zu beachten. Die Akademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird entsprechende Fortbildungen anbieten. Die Fortbildungsinhalte sind folgendem Dokument zu entnehmen: http://www.energieberater-denkmal.de/pdf/Anerkennung_Anlage_1_2014_02.pdf
  1. Praxisnachweis über mindestens eine selbstständig erbrachte, fachgerecht ausgeführte energetische Fachplanung oder ersatzweise eine selbstständig erbrachte, dokumentierte und fachgerecht ausgeführte Baubegleitung bei der energetischen Sanierung eines Denkmals oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hierfür geeignet sind Sanierungsvorhaben auf dem Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ bei denen mindestens zwei Einzelmaßnahmen durchgeführt wurden. Die detaillierten Angaben sind dem Anerkennungsschema zu entnehmen. Die Projektdatenblätter sind auf der Internetseite der Koordinierungsstelle über folgenden Link abrufbar: http://www.energieberater-denkmal.de/pdf/Projektdatenblatt_Listungsverlaengerung_2014_02.pdf
  1. Ist ein Praxisnachweis nicht möglich, kann der Sachverständige ersatzweise einen erhöhten Fortbildungsumfang nachweisen. Der erhöhte Fortbildungsumfang beträgt mindestens 24 Unterrichtseinheiten aus dem „Leitfaden zur Fortbildung – Energieberater für Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des §24 EnEV“, die neben den 16 Unterrichtseinheiten gem. Punkt 1. vorzuweisen sind. Hierbei ist zu beachten, dass der Nachweis über die Fortbildung an Stelle des Praxisnachweises nur einmal in Folge in Anspruch genommen werden kann. Die Akademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird entsprechende Fortbildungen anbieten. Die Fortbildungsinhalte sind folgendem Dokument zu entnehmen: http://www.energieberater-denkmal.de/pdf/Anerkennung_Anlage_2_LeitfadenFortbildung_2014_02.pdf
Gelistete Sachverständige werden von der Koordinierungsstelle ein halbes Jahr vor Ablauf der Eintragungsdauer informiert. Die Unterlagen zur Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrages sind dann drei Monate vor Ablauf des Anerkennungszeitraums bei der Koordinierungsstelle einzureichen.

(Quelle: Dipl.-Ing.(FH) Klaus-Jürgen Edelhäuserr, Arbeitskreis Denkmalpflege und Bauen im Bestand)

 

 

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