30.01.2003
Berlin (30.01.03) - Regenerativen Energien gehört die Zukunft. Daher soll die Energiegewinnung aus Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft künftig noch intensiver gefördert werden als bisher. Dafür soll das in der vergangenen Legislaturperiode geschaffene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert werden.Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat am 28. Januar 2003 die Eckpunkte der Novellierung vorgestellt, die eine noch gezieltere Förderung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen vorsieht. Ziel ist die Verdopplung des Anteils von regenerativ erzeugtem Strom an der Stromproduktion auf 12,5 Prozent im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2000. Derzeit liegt der Anteil der erneuerbaren Energien bei acht Prozent. Trittin betonte, dass das EEG mit der beabsichtigten Novellierung einfach und durchschaubar bleiben und für die Verbraucherinnen und Verbraucher keine wesentlichen Belastungen bringen soll. Derzeit kostet der Ausbau der erneuerbaren Energien über die gesetzliche, festgelegte Förderung einen Durchschnittshaushalt etwa 8 Euro im Jahr. Diese Summe wird sich nur unwesentlich erhöhen, wenn der Ausbau so zügig voran schreitet, wie dies aus Sicht des Klimaschutzes notwendig ist, so Trittin.
Der Bundesumweltminister schlägt folgende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz vor:· Die Förderung des Neubaus und die Effizienzsteigerung von Windenergieanlagen an Land soll noch gezielter unter Wirtschaftlichkeitsaspekten erfolgen. · Für die Erzeugung von Windenergie im Offshore-Bereich müssen die Vergütungssätze des EEG angepasst werden. Um den Bau dieser Anlagen zu fördern soll die erhöhte Anfangsvergütung bis 2010 zu verlängert werden (bisher bis 2006).
- Nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms in diesem Jahr, soll die Photovoltaik künftig vorwiegend über das EEG gefördert werden. Dazu soll die Einspeisevergütung dieser Anlagen im EEG angehoben werden.
- Bei der Erzeugung von Energie aus Biomasse sollen künftig für kleinere Anlagen weitere Differenzierungsschritte erfolgen und eine Anhebung der Vergütung überprüft werden. · Für die Gewinnung von Strom aus Geothermie (Tiefen-Erdwärme) hatte das EEG erstmals eine Vergütung aufgenommen. Für kleinere Anlagen (etwa bei 7 und 14 Megawatt) sollen nun höhere Vergütungssätze eingeführt werden, um ausreichende Impulse für die Errichtung der ersten Anlagen in Deutschland zu geben. Ferner wird geprüft, ob Wasserkraftanlagen zur Förderung des Modernisierungs- und Ausbaupotentials ins EEG aufgenommen werden sollen. Eine Sonderregelung für energieintensive Betriebe hält der Bundesumweltminister angesichts der tatsächlichen Kosten des EEG nicht für erforderlich. Es sei auch nicht vernünftig, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausschließlich den Privathaushalten und kleinen Unternehmen aufzuerlegen, erklärte Trittin.
EEG wirkt sich seit seinem In-Kraft-Treten am 1. April 2000 wie folgt aus:
- Insbesondere bei der Erzeugung von Energie aus Windkraft konnten erhebliche Erfolge erzielt werden. So hat sich seit 1998 die installierte Leistung verfünffacht. Allein 2002 kamen rund 3.250 Megawatt Windleistung hinzu. Rund ein Drittel des weltweit erzeugten Windstroms kommt aus Deutschland.
- Das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm wird mit Erreichen des Zieles, 300 Megawatt Solarleistung neu zu installieren, voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. 80 Megawatt kamen allein vergangenen Jahr hinzu, so dass Deutschland an installierter Leistung inzwischen weltweit die Nummer zwei (nach Japan) ist.
- Bei der Biomassenutzung haben EEG und Biomasse-Verordnung ebenfalls einen Boom ausgelöst. Gegenwärtig sind circa 475 Megawatt zur Stromerzeugung installiert. Dazu kommt ein erhebliches Potential für die Wärmenutzung.
- Durch das EEG konnten viele Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden. Im Jahre 2002 waren circa 130.000 Arbeitsplätze im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien vorhanden. Zudem zählt die Windbranche inzwischen zu den größten Abnehmern von Stahl in Deutschland. · Das EEG verringert nicht zuletzt Kohlendioxidemissionen. Im Jahr 2002 konnten durch regenerativ erzeugten Strom 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden werden - Tendenz steigend.
Aufgrund dieser Erfolge hat sich das EEG selbst zum Exportschlager entwickelt: Spanien, Frankreich, Österreich und Tschechien zum Beispiel, haben inzwischen dem EEG vergleichbare Gesetze verabschiedet. Das EEG differenziert die Vergütungshöhe bei den Mindestvergütungen nach Sparten der erneuerbaren Energien, nach Größe der Anlagen und bei Windenergie nach dem Windstandort. Um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, werden feste Beträge pro eingespeister Kilowattstunde Strom sowie eine maximale Laufzeit von 20 Jahren gewährleistet. Damit wird ein Anreiz für langfristige Investition in diese Anlagen geschaffen. Bereits seit 2002 sind abnehmende Vergütungssätze für neu zu errichtende Anlagen in Kraft. So wird bei der Windenergiegewinnung ab dem 1. Januar 2002 die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen jährlich um 1,5 Prozent gesenkt. Für Photovoltaik beträgt die Senkung sogar 5 Prozent pro Jahr. Der Vergütungssatz für Strom aus Windkraft beträgt ab 1. Januar 2002 pro Kilowattstunde 9,00 Cent und sinkt nach frühestens fünf Jahren auf 6,10 Cent Kilowattstunde. Für im Jahr 2003 in Betrieb gehende Windkraftanlagen betragen die Vergütungssätze zunächst 8,8 Cent und später 6,0 Cent Kilowattstunde.
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