10.04.2003
Berlin (10.04.03) Das Bundeskabinett hat am 9. April 2003 eine Änderung am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Ziel dieses Gesetzentwurfs des Bundesumweltministeriums ist es, Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit bei stromintensiven Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbes zu vermeiden. Mit der vorgeschlagenen Regelung können diese Unternehmen von den Kosten, die auf das EEG zurückzuführen sind, teilweise befreit werden. Dazu müssen sie allerdings konkret nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil zu einer erheblichen und andauernden Beeinträchtigung des Unternehmens führt.
Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes:
Das EEG zielt darauf ab, den Beitrag erneuerbarer Energien an der gesamten Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch - ausgehend vom Jahr 2000 - bis zum Jahr 2010 mindestens verdoppelt werden, auf dann etwa 12,5 Prozent.
Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Endverbraucher liefern, getragen. Diese Kosten werden in der Regel an die Endverbraucher weitergegeben.
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de