05.04.2004
Berlin (05.04.04) Am 2. April 2004 hat der Bundestag der Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes zugestimmt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin betonte, dass wegen der regenerativen Energien bereits 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart worden seien und dass derzeit 120.000 Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien existierten. Dies zeige, so der Minister, "dass ökologische Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit bestens zusammengehen". Das Gesetz löst das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 ab, welches in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bewirkte. Ihr Anteil am Strommarkt konnte von 4,6 Prozent im Jahr 1998 auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gesteigert werden. Insbesondere der Anteil der Windenergie ist enorm gestiegen.
Wichtige Neuerungen:
*Bei der Windkraftnutzung werden die Vergütungssätze leicht reduziert, für günstige Standorte wird es dafür besondere Anreize geben.
*Für Strom aus Solaranlagen gibt es künftig eine Grundvergütung,
für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung.
*Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze gibt es für Strom aus Biomasse. Hier soll die Vergütung bei 150 Kilowatt bei einem Satz von 11,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.
*Der Strom aus Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung wird weiterhin vergütet.
*Die Vergütung für Strom aus der Nutzung der Energie aus dem Erdinneren (Geothermie) wird erhöht.
*Generell werden die Vergütungen in allen Sparten weiter differenziert und durchgängig degressiv angelegt. Die entsprechenden Degressionssätze sind an die Effizienz gekoppelt.Dies führt zu einem Anreiz, die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu erhöhen. Dadurch werden die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig.
Strategische Ziele der Bundesregierung: Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch ist bis zum Jahr 2010 gegenüber 2000 mindestens auf 4,2 Prozent zu erhöhen, der Anteil an der Stromversorgung mindestens auf 12,5 Prozent. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen Erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Daraus ergeben sich Zwischenziele, die im EEG verankert sind. Bis 2020 ist ein Anteil von mindestens 20 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erreichen.
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