Neuregelung zur Förderung erneuerbarer Energien verzögert sich

17.05.2004

Berlin (17.05.04) Am 14. Mai wurde die Novelle des EEG vom Bundesrat abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag überwiesen.
Ziel der des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist eine nachhaltige Energieversorgung.
Die Stromerzeugung aus alternativen Quellen wie Wind, Erdwärme oder Sonnenenergie wird damit weiterhin gefördert. Zudem soll die Produktion dieser Energien mittelfristig zu marktüblichen Preisen möglich sein.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat in der Debatte im Bundesrat die Kritik an der Gesetzesvorlage zurückgewiesen. Das Gesetz, das nicht die Zustimmung des Bundesrates benötige, solle nicht blockiert werden, sagte Trittin. Schließlich gehe es um eine Boombranche, in der Deutschland weltweit eine führende Rolle einnehme. Die Bundesrepublik sei die "Nummer Eins in der Windbranche" und mittlerweile die "Nummer Zwei im Bereich der Photovoltaik", so Trittin. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf die mit den erneuerbaren Energien verbundene
Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze.

Trittin sprach sich für ein rasches Vermittlungsverfahren aus. "Wir müssen es erreichen, dass dieses Gesetz Anfang Juli in Kraft tritt", so der Bundesumweltminister.

Das Gesetz soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 ablösen. Das bisherige EEG bewirkte in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung. Ihr Anteil am Strommarkt konnte von 4,6 Prozent im Jahr 1998 auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gesteigert werden. Vor allem der Anteil der Windenergie ist enorm gestiegen. Bis 2020 soll ein Anteil von mindestens 20 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreicht werden.

 

 

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