Hochwasserschutzgesetz kommt in den Vermittlungsausschuss

27.09.2004

Berlin (27.09.04) In seiner Sitzung am 24. September hat der Bundesrat zum vorliegenden Geseztentwurf den Vermittlungsausschuss angerufen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es vor allem zu den geplanten Verboten für Ackerbau und zu der Ausweisung von Neubaugebieten auf Flächen, die bei Hochwasser von einer Überflutung bedroht werden. Sollte im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt werden, könnte der Bundestag einen Einspruch der Länder mit Kanzlermehrheit zurückweisen.
Die Bundesregierung hatte die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere der extremen Überschwemmungen vom August 2002, gebündelt und in ein Gesetz gebracht. Dabei bestimmt der Grundgedanke, den Flüssen mehr Raum zu geben, die Ausgestaltung des neuen Gesetzes. Dem hat der Bundestag am 1. Juli 2004 zugestimmt.
Kernpunkte des Gesetzes sind:
· die flächendeckende Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch die Länder.
· die Einführung einer zweiten Kategorie "überschwemmungsgefährdete Gebiete", die zum Beispiel bei Deichbrüchen überflutet werden können.
· die Kennzeichnung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten in Raumordnungs- und Bauleitplänen. In Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden. Das Bauen soll dort im Interesse der Hochwasservorsorge stark eingeschränkt werden.
· das Einstellen von Ackerbau in den Abflussbereichen der Überschwemmungsgebiete bis Ende 2012, da er die Erosionsgefahr und den Eintrag von Schadstoffen erhöht.
Zum verstärkten Schutz sollen flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufgestellt und mit den betroffenen Bundesländern und Nachbarstaaten abgestimmt werden.
Das Konzept zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist anspruchsvoll und für die Betroffenen mit spürbaren Einschränkungen verbunden. Es ist aber notwendig, um eine effizientere Schadensvorsorge zu erreichen, das betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin nach dem Beschluss des Bundestages.

 

 

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