09.11.2004
Bonn/Brüssel (09.11.04) - "Am Tage nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist im EU-Notifizierungsverfahren ist eine begründete Stellungnahme Belgiens eingegangen. Mit der Übermittlung der Frage aus Belgien ist zugleich angekündigt worden, dass auch die Europäische Kommission eine Stellungnahme zur Änderung der EnEV abgeben wird. Diese liegt noch nicht vor, soll aber in den nächsten Tagen eingehen.“ Dies äußerte Ministerialrat Dr. Jürgen Stock, Leiter der Referates SW 12 - Bauordnungsrecht, Baunebenrecht, Recht der Energieeinsparung in Gebäuden Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, (BMVBW) Bonn, gegenüber der Redaktion von EnEV-online.
„Die Bekanntmachungen der Änderungsverordnung zur EnEV und der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 13 EnEV sollen jedenfalls so lange zurückgestellt werden, bis die Fragen der Kommission vorliegen und die Tragweite von deren Bedenken eingeschätzt werden kann. Da das seit 2002 bekannte System der EnEV nicht geändert werden soll, darf man annehmen, dass etwaige Unklarheiten kurzfristig ausgeräumt und die Bekanntmachungen bald vorgenommen werden können", so Stock weiter.
Quelle: www.enev-online.de
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