Keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien

31.05.2005

Berlin (31.05.05) - Am 1. Juni tritt die Verordnung über die Ablagerung von Abfällen in Kraft. Biologisch abbaubare Siedlungsabfälle wie im Hausmüll, hausmüllähnlicher Abfall aus Gewerbebetrieben und Industrie (Büro- und Küchenabfälle) und Garten- und Grünabfälle aus öffentlichen Grünanlagen dürfen dann nicht mehr ohne Vorbehandlung auf die Deponie gelangen. Diese Vorbehandlung kann entweder mechanisch-biologisch oder thermisch in einer Müllverbrennungsanlage erfolgen. Durch diese Behandlung können sich die Abfälle nicht weiter zersetzen oder Schadstoffe freigeben.
Damit geht eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung eingestellt haben. Seit 1993 haben allein die Kommunen 7,5 Milliarden Euro investiert, einen Großteil davon in den vergangenen vier Jahren. Umweltbelastende Deponien müssen nun geschlossen werden.
Mit dem Verbot werden die Gefahren für Boden, Grund- und Oberflächengewässer sowie für das Klima beseitigt, die mit der bisher üblichen Deponierung verbunden waren. Die nachfolgenden Generationen sollen nicht weiterhin mit den Risiken ständig neu produzierter Altlasten und den Kosten ihrer Sanierung belastet werden.

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/35528.php

 

 

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