14.07.2005
Durch Landtagsbeschluss von 1995 ist der Staat verpflichtet, sowohl bei Neubauten als auch bei Gebäudeinstandsetzungen erneuerbare Energieträger konsequent anzuwenden, auch soweit diese noch nicht voll konkurrenzfähig sind. Die Bauverwaltung hat daher Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf deren Tauglichkeit für den Einsatz erneuerbarer Energieträger geprüft. Als Ergebnis wurden unter anderem bereits 80 Biomasse-Heizanlagen realisiert.
"Die Gesamtwärmeleistung von rund 6.000 Kilowatt entspricht etwa der Leistung von 300-400 Einfamilienhäusern", wies Innenminister Dr. Günther Beckstein hin. "Der Ausbau der Biomassenutzung muss allerdings auch die Belange der Luftreinhaltung berücksichtigen.", so der Innenminister. "Die aktuellen Schwierigkeiten mit der Einhaltung des EU-Feinstaubgrenzwerts erfordern bei allen Emittenten Maßnahmen zur Reduzierung der Staubimmissionen".
Im Beschluss des Bayerischen Landtags vom 6. April 2005 wurde die Bauverwaltung aufgefordert, bei künftigen Baumaßnahmen sowie im Bauunterhalt vorrangig den Einsatz von Biomasse, insbesondere Holz, zur Wärmeerzeugung zu berücksichtigen und darüber hinaus die Energieeinsparpotenziale im Hochbau umzusetzen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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