09.09.2005
Berlin (09.09.05) - Die von der Bundesregierung eingebrachten Ergänzungen zum EnEG, die der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat, sind zum 8. September 2005 in Kraft getreten. Damit wurde der Weg frei gemacht für die Einführung verbindlicher Energieausweise auch im Gebäudebestand, wie es die so genannte "EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie" vorgibt.
Energie- und Wärmebedarfsausweise für Neubauten sowie die zugrunde liegenden Methoden ihrer Feststellung und Berechnung sind in Deutschland bereits seit Jahren aufgrund der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Energieausweise für bestehende Gebäude wurden dagegen bislang lediglich auf freiwilliger Basis ausgestellt, in der Regel nach nicht einheitlichen und somit kaum vergleichbaren Methoden. Gerade im Gebäudebestand bestehen jedoch noch erhebliche Energieeinsparpotenziale, die erschlossen werden sollen. Das ergänzte EnEG gibt jetzt einen klaren, einheitlichen Rahmen für die künftigen Energieausweise vor - sowohl für Neubauten wie auch für Bestandsgebäude. Energieausweise sorgen für mehr Klarheit und Transparenz. Sie bieten Mietern und Käufern, aber auch den Eigentümern hilfreiche Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden und erleichtern ihnen so den Vergleich verschiedener Gebäude. Damit wird ein deutlicher Anreiz zu verstärkter energetischer Sanierung des Gebäudebestandes gesetzt.
Details und Ausgestaltung der Energieausweise sollen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt werden.
Der nun geschaffene Rechtsrahmen soll durch konkrete Regelungen in der zu novellierenden EnEV so bald wie möglich ausgefüllt werden. Dazu erarbeiten die federführenden Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Referentenentwurf, in den auch die Erkenntnisse externer wissenschaftlicher Experten, technischer Gremien sowie Erfahrungen, die in einem Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit freiwilligen Energiepässen gesammelt wurden, einfließen werden. Ziel der Bundesregierung ist ein kostengünstiger, unbürokratischer und zugleich aussagekräftiger Gebäudeenergieausweis. Der Referentenentwurf wird in einem zügigen Verordnungsverfahren auch mit den Bundesländern sowie den interessierten Kreisen diskutiert werden.
Quelle: Bundesregierung
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