Einführung des bundeseinheitlichen Energieausweises ab Januar gesichert

20.10.2005

Berlin (12.10.05) - Jetzt ist es amtlich: Energieausweise werden ab Januar 2006 für mehr Transparenz im Gebäudebestand sorgen. Denn: Die von der Bundesregierung eingebrachten Ergänzungen zum Energieeinsparungsgesetz EnEG, die der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat, sind am 8. September 2005 in Kraft getreten.
Damit ist die so genannte „EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie“ in nationales Recht umgesetzt und der Weg frei gemacht worden für die Einführung verbindlicher Energieausweise auch im Gebäudebestand (s. Deutsches IngenieurBlatt 9-2005, S. 14). Der neue Rechtsrahmen im EnEG wird nun durch konkrete Regelungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgefüllt werden. Dazu erarbeiten die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gegenwärtig einen Referentenentwurf, in den auch die Erkenntnisse externer wissenschaftlicher Experten, technischer Gremien sowie die Erfahrungen einfließen werden, die in einem Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit freiwilligen Energiepässen gesammelt worden sind.
Das ergänzte EnEG gibt, wie die Bundesregierung dazu meint, „einen klaren und einheitlichen Rahmen für die Energieausweise vor“, also sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Sie sollen nicht nur vergleichbare Angaben über die energetische Qualität von Gebäuden liefern, sondern auch einen deutlichen Anreiz zu verstärkter energetischer Sanierung des Gebäudebestandes setzen.

Quelle: Deutsches IngenieurBlatt

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