Schnellere Streitschlichtung
Berlin - 16.10.2007
Das Bundesumweltministerium hat eine Clearingstelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingerichtet, die am 15. Oktober 2007 ihre Arbeit aufgenommen hat. Aufgabe der Clearingstelle ist es, Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG zu klären und damit die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern.
Die Clearingstelle soll als Anlaufstelle bei konkreten Problemen und Streitfragen des EEG dienen und Empfehlungen zu abstrakten Rechtsfragen des Gesetzes geben, um Streitigkeiten vorzubeugen. Sie kann von Anlagenbetreibern und Netzbetreibern gleichermaßen angerufen werden und bietet Verfahren zur Einigung und Schlichtung bei potenziellen oder aufgetretenen Konflikten. Sie fungiert als neutrale Mittlerin und bietet neben ihrer Fach- und Sachkompetenz auch Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung an, um langwierige Gerichtsprozesse überflüssig zu machen.
Um diese Aufgaben wahrzunehmen, ist die Clearingstelle mit einem interdisziplinären Team von Expertinnen und Experten im Bereich der erneuerbaren Energien und der außergerichtlichen Streitbeilegung besetzt.
Nähere Informationen zur Clearingstelle und eine Kontaktmöglichkeit gibt es im Internet unter www.clearingstelle-eeg.de.
Quelle: BMU
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