BMWi ändert Richtlinie zur Energiesparberatung

Förderbedingungen werden verbessert

 

Berlin   -  29.04.2008

Wichtige Kernpunkte der verbesserten Förderbedingungen sind eine deutliche Erhöhung der Förderbeträge sowie die Einführung von zusätzlichen Bonusbeträgen für die Integration von Stromsparhinweisen und thermografischen Untersuchungen. Darüber hinaus werden nun auch separate Thermografiegutachten gefördert. Zusätzlich wurde der für eine förderfähige Beratung in Frage kommende Gebäudekreis erweitert.

Nach Angaben der BAFA sollen im Zusammenhang mit den inhaltlichen Änderungen weitere Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens durch eine noch stärkere Nutzung des Internets durchgeführt werden. Bei der Antragstellung wird ab 1. Mai 2008 ein reines Online-Verfahren eingeführt. Auf jegliche zusätzliche Schriftform wird verzichtet, ggfs. notwendige Unterschriften werden im Rahmen der Verwendungsnachweiserklärung nachgeholt. Das Verwendungsnachweisverfahren wird zukünftig online-gestützt abgewickelt. Es besteht dabei unter anderem die Möglichkeit, Beratungsberichte elektronisch einzureichen.

Antragsteller  sollen sich unbedingt mit den Änderungen der Richtlinie (einschließlich ihrer Anlagen) vertraut machen und ggfs. erfolgende Aktualisierungen der Informationen sowie der verfügbaren Downloads beachten .

Eine Stornierung bereits beantragter Maßnahmen mit dem Ziel, die ab dem 1. Mai 2008 geltenden besseren Bedingungen zu erhalten, ist leider nicht möglich.

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