Ingenieure sollten Ihre Kunden auch über Fördermöglichkeiten beraten können.
München - 25.03.2010
Kommentar von Dipl.-Ing.(FH) Alexander Lyssoudis
Es ist schon merkwürdig: Die meisten Bundesbürger wissen zwar, wieviel Sprit ihr Auto schluckt, aber nicht, wie viel Öl oder Gas ihr Haus verbraucht. Der Energiespargedanke setzt sich zwar mehr und mehr durch, die Praxiserfahrungen zeigen aber, dass es einen hohen Beratungsbedarf gibt. Nicht nur was die einzelnen Maßnahmen anbelangt, sondern vor allem was die Fördermöglichkeiten betrifft. Auch hier sind wir Ingenieure gefordert!
Noch immer entweicht zu viel Energie durch Schlitze in Fenstern und Türen. Eine ungedämmte Außenwand und eine uralte Heizanlage sind wahre Energie- und Kostenfresser. Noch stärker als bisher müssen wir potenziellen Kunden mitteilen: Wer jetzt modernisiert, kann mehr als zwei Drittel seiner Heizkosten sparen. Und das Beste: Noch nie war Energiesparen so einfach und günstig wie im Moment, denn auch für die Hausbesitzer hat der Staat im vergangenen Jahr ein Konjunkturpakt geschnürt. Die Förderbank des Bundes, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), darf insgesamt 1,5 Milliarden Euro für CO2-Sanierungen verteilen. Bauherren können sich Energieeffizienz mit satten Beträgen fördern lassen.
Individuelle Fördermöglichkeiten
Die KfW hat ihre Programme an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst. Die Förderung bietet nun noch mehr Flexibilität: Im Programm “Energieeffizient Sanieren” gibt es vier, statt zwei Förderstufen und im Programm “Energieeffizient Bauen” drei statt bisher zwei Förderstufen. Für Eigenheimbauer gilt das Programm “Energieeffizient Bauen”. Je mehr sich eine sanierte Immobilie dem Neubaustandard (Effizienzhaus 100) annähert oder ihn unterbietet, desto höher fällt die Förderung aus. Wer jetzt mit der energetischen Sanierung seines Hauses oder seiner Wohnung den Standard eines KfW-Effizienzhauses erfüllt, kann pro Wohneinheit ein Darlehen von bis zu 75.000 Euro beantragen - bei einem Effektivzinssatz von zurzeit bis zu 1,41 Prozent. Zusätzlich wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent gewährt. Statt eines Darlehens ist auch ein Investitionszuschuss möglich.
Auch Einzelmaßnahmen wie etwa der Austausch einzelner Fenster, die Dämmung des Daches oder der Einbau einer modernen Heizung werden mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 50.000 Euro oder einem Zuschuss von bis zu 2.500 Euro gefördert.
Grundsätzlich gilt: Von der KfW gefördert werden Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden. Die Bank fördert zum Beispiel den Ersterwerb eines sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung. Sie fördert auch alle Maßnahmen, die bei bestehenden Gebäuden zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses 85, 100, 115 oder 130 beitragen. Die Zahlen geben an, wie hoch jeweils der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach Vorgaben der EnEV 2009 sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 benötigt zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs eines nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV errichteten entsprechenden Neubaus.
Geld gibt es auch für die Wärmedämmung von Dächern, obersten Geschossdecken, Außenwänden, Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen, Kellerdecken sowie für die Erneuerung von Fenstern. Förderungswürdig ist auch der Einbau von Lüftungsanlagen und der Austausch von Heizungen inklusive des Einbaus einer besonders effizienten Umwälz- oder Zirkulationspumpe. Relativ unbekannt ist auch die ergänzende Sonderförderung von speziellen Sanierungsmaßnahmen im Baukastensystem.
Förderung für Energieberatung
Die Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater bezuschusst die KfW mit maximal 2.000 Euro pro Objekt. Gefördert wird auch der Austausch von Nachtspeicherheizungen (200 Euro). Die Aufwendungen für die Optimierung der Wärmeverteilung einer bereits bestehenden Heizungsanlage können mit bis zu 25 Prozent (mindestens 100 Euro) übernommen werden. Diese Maßnahmen können sowohl miteinander als auch mit der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms oder mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden.
Die Zuschüsse können nur Privatpersonen beantragen, die selbst genutzte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnen sanieren oder erwerben. Die benötigen Formulare müssen vor Beginn der Baumaßnahmen bei der KfW eingereicht werden.
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