Vorstandsmitglied Dipl. Ing (FH) Alexander Lyssoudis zum aktuellen Stand der Entwicklungen.
München - 16.09.2011
Nur wer in der dena-Expertenliste für Energieberater gelistet ist, soll in Zukunft Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und unterschreiben dürfen.
Dipl. Ing (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied und Energieexperte der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, hat sich mit dem Thema beschäftigt und die folgende Informationen zusammengestellt.
Im Anschluss an den Kommentar finden Sie Informationen der Bundesingenieurkammer und Erläuterungen der dena zur Expertenliste.
Den Akteuren auf dem Markt energieeffizienten Bauen und Sanierens ist es ja schon lange ein Anliegen, die Qualität der dort tätigen Berater auf einem einheitlich guten Niveau zu halten.
Seit der Einführung des Programms „Vor-Ort-Beratung“ des Bundes, welches über das BAFA entschieden, bewilligt und ausbezahlt wird, war als Maßstab für alle Energieberater die Eintragung in die damit verbundene „BAFA-Liste“ gesetzt. Vor-Ort-Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien beziehen, werden durch dieses Vor-Ort-Programm der BAFA gefördert.
Damit gibt es bundesweit diese einzige „Qualifikationsmesslatte“, die sich aber wiederum zur Einstufung der am Markt tätigen Berater in den vergangenen Jahren nach Auffassung der BAFA und KFW nicht bewährt hat, da man erhebliche Mängel in der Beratungsqualität bei stichprobenartigen Überprüfungen festgestellt hat. Nun soll diese „BAFA-Liste“ aufgelöst werden.
Man hat sich von Seiten des Bundes aber die Frage gestellt, wer ein adäquates Qualifikationsmerkmal institutionalisieren könnte. Da es sich nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bei der Führung einer entsprechenden bundesweiten Liste nicht um eine staatliche Aufgabe handle, ist die Deutsche Energie Agentur (dena) mit der Einrichtung und Führung einer solchen Liste beauftragt worden.
Im Vorfeld zur Einrichtung der Liste wurden die Länderkammern und Verbände zwar mit eingebunden, die dena hat jedoch Anfang August eine Internetseite veröffentlicht, die den Vereinbarungen und Abstimmungen mit den Verbänden nicht entsprochen hat.
Auf Einladung des BMVBS fand deshalb am 22.08.2011 ein Gesprächstermin zusammen mit Vertretern der Ministerien, der dena, der KFW, der BAK und der BIngK statt, in dem abschließend die weitere Vorgehensweise zur Einführung der Liste besprochen wurde.
Auf Initiative von BMVBS und KfW wurde nun für das Inkrafttreten einer verpflichtenden Listenführung zum 01.01.2012 Entgegenkommen signalisiert. Die Liste soll ab 01.01.2012 lediglich als Empfehlung dienen und der Zeitpunkt einer zwingenden Listenführung für die Zeichnungsberechtigung im Rahmen der Förderprogramme soll um etwa ein halbes Jahr verschoben werden.
Die Kammer wird die Interessen ihrer Mitglieder auch bei den nächsten Gesprächen mit BMVBS, Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer am 10. und 28.10.2011 in Berlin vertreten. Dabei werden wir uns natürlich auch für eine Gebührenreduzierung für unsere in die Energieberaterlisten der Kammer eingetragenen Mitglieder einsetzen.
Nur auf der Expertenliste Aufgeführte können zukünftig Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen. Sie müssen registriert sein, um Förderanträge für die KfW-Baubegleitung und Planung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 zu unterschreiben und die Arbeiten durchzuführen.
Über die weiteren Entwicklungen und Fortbildungsangebote der Kammer zu diesem Thema informieren wir Sie über Newsletter und Homepage.
Dipl. Ing (FH) Alexander Lyssoudis
Mitglied des Vorstands
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Die dena hat gegenüber der Bundesingenieurkammer die bisher missverständlichen Informationen zur Expertenliste auf der Basis der im BMVBS geführten Gespräche klargestellt und der Bundesingenieurkammer die unten zum Download bereit getstelleten Erläuterungen zur Information der Mitgliedskammern und deren Mitglieder übermittelt.
Darin wird nochmals ausdrücklich klargestellt, dass:
► Erläuterungen der dena (PDF)
[ zurück ]
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de