Neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist in Kraft

Novelle zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz am 19.7. in Kraft getreten

 

Berlin   -  22.07.2012

 Die Novelle enthält eine Anhebung der Zuschlagszahlungen und neue Fördertatbestände und setzt dadurch Anreize für neue Investitionen in hocheffiziente Technologien.

„Die Kraft-Wärme-Kopplung erhöht die Effizienz bei der Strom- und Wärmeerzeugung. Zugleich ermöglicht die hocheffiziente Technik eine Flexibilisierung der Stromerzeu­gung“, hebt Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) hervor. „Die Novelle ist somit ein zentraler Baustein der Energiewen­de. Hierfür leistet das BAFA mit der Umsetzung des Verfahrens einen erheblichen Bei­trag.“

Die wesentlichen Neuerungen zur Förderung von KWK-Anlagen sind:

Push durch Förderung von Speichern

Durch die neue Förderung von Speichern erhält der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung einen starken Impuls. Wärme- und Kältespeicher, die ab dem 19. Juli 2012 gebaut werden, werden mit 250 Euro pro m³ Speichervolumen unterstützt. Bei Speichern mit einer Kapazität von mehr als 50 m³ ist die Förderung auf 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten begrenzt.

Für Wärmenetze werden künftig höhere Zuschläge gezahlt. Die Anhebung der Förder­sätze gilt für Wärmenetze, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden. Industrielle Abwärme gilt als Wärme aus KWK-Anlagen, d.h. es können auch Netze gefördert werden, in die neben der Wärme aus einer KWK-Anlage auch industrielle Ab­wärme eingespeist wird. Die Anträge können künftig bis zum 1. Juli des auf die Inbe­triebnahme des Netzes folgenden Jahres gestellt werden.

Die Novelle ermöglicht die Ausweitung der Allgemeinverfügung für KWK-Anlagen auf den Leistungsbereich bis 50kW. Speicher bis zu einer Größe von 5 m³ Speichervolumen können ebenfalls mit einer Allgemeinverfügung zugelassen werden. Die Allgemeinverfü­gung ersetzt dann unter bestimmten Voraussetzungen das reguläre Antragsverfahren. Das BAFA will diese Verfügungen im Interesse des Bürokratieabbaus in Kürze im Bun­desanzeiger veröffentlichen. Die Inanspruchnahme der Allgemeinverfügungen kann künftig nur noch elektronisch beim BAFA angezeigt werden.

Für KWK-Anlagen, die während der alten Gesetzesregelung in Dauerbetrieb genommen wurden, gelten weiterhin die alten Vergütungssätze. Die Zuschlagszahlungen werden auf der Grundlage des Zulassungsbescheides vom BAFA durch den Stromnetzbetreiber ausgezahlt.

Quelle: BAFA

 

 

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