Neue Entwicklungen zur Energieeinsparverordnung
München - 26.10.2012
Das Bundesbauministerium (BMVBS) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und einen damit in Verbindung stehenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) vorgelegt.
Beide Entwürfe wurden an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Bundesländer, an die kommunalen Spitzenverbände und die betroffenen (bundesweiten) Organisationen zur Stellungnahme bis zum 12. November 2012 versendet. Die Entwürfe sind von der Bundesregierung (Bundeskabinett) noch nicht beschlossen. Auch die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wird die Aufnahme einer Präambel vom Bundesministerium der Justiz aus rechtsförmlichen Gründen abgelehnt.
EnEG-Änderung zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Durch die Änderung des EnEG sollen die Verordnungsermächtigungen geschaffen werden, die erforderlich sind, um die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in der EnEV umsetzen zu können (das Gesetz zur Änderung des EnEG muss der Bundestag beschließen, der Verordnung zur Änderung der EnEV muss der Bundesrat zustimmen). Darüber hinaus wird zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im EnEG eine Grundpflicht geschaffen, ab dem Jahr 2019 zu errichtende öffentliche Gebäude und ab dem Jahr 2021 auch sonstige zu errichtende Gebäude als „Niedrigstenergiegebäude“ auszuführen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden vor dem 1. Januar 2019 zu regeln.
Neuerungen / Eckpunkte des EnEV-Entwurfs
Inkrafttreten wohl erst 2014
Dieses Mal muss die EnEV nicht nur das nationale Verfahren (Bundeskabinett – Bundesrat – ggf. erneut Bundeskabinett) durchlaufen. Es ist auch eine Notifizierung in Brüssel erforderlich. Parallel muss das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) das Gesetzgebungsverfahren (Bundestag) durchlaufen, weshalb mit einem Inkrafttreten der EnEV inklusive Vorbereitungszeit der Betroffenen (üblich sind sechs Monate) erst ab Januar 2014 zu rechnen ist, entsprechend ist auch das Begleitschreiben der Ministerien abgefasst. Gibt es weitere Verzögerungen, könnte sich dieser Termin durch der Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst 2013 noch weiter nach hinten schieben – denn dann werden geplante Gesetze und Verordnungen, mit denen man beim Wahlvolk nur schwerlich punkten kann, schnell auf Eis gelegt. Allerdings ist die EnEV gegenüber den in der EU-Gebäuderichtlinie gesetzten Fristen bereits teilweise in Verzug.
Quelle: www.tga-fachplaner.de
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