Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt Gutscheine für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung
Eschborn/ München - 30.09.2013
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ab dem 03.09.2013 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 1000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung.
Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d. h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden und kann von diesen über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de, Energie, Energiesparberatung, Gutschein-Aktion elektronisch abgerufen werden.
So kann der Gutschein genutzt werden:
Der Gutschein mindert somit für den Beratungsempfänger die Kosten der Energieberatung und gilt zusätzlich zu der Förderung, die das BAFA nach der Richtlinie für die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort direkt an qualifizierte Energieberater auszahlt.
Mit dem Gutschein ist eine Befragungsaktion verbunden, die zur weiteren Optimierung des Förderprogramms durchgeführt wird.
Der Gutschein gilt für Vor-Ort-Beratungen, für die ab dem 03.09.2013 bis spätestens zum 31.12.2013 einen Antrag auf Bezuschussung einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater beim BAFA gestellt wurde.
Das Förderprogramm Vor-Ort-Beratung zielt darauf ab, bislang noch nicht genutzte Energieeffizienzpotentiale zu heben. Dies gilt insbesondere für den Altbestand von Wohngebäuden.
Quelle: BAFA/BayIKa-Bau
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