Wesentliche Inhalte der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Kabinettsbeschluss vom 16. Oktober 2013

 

Berlin   -  16.10.2013

Die Bundesregierung hat heute die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem soll die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden.

Mit der Novellierung der EnEV werden ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die europäische Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Mit der Novelle sollen wirtschaftlich vertretbare Standards für Neubauten geschaffen werden. Für Bestandsbauten werden keine neuen Vorgaben gemacht.

Der Bundesrat hatte am 11. Oktober 2013 der Vorlage der Bundesregierung weitgehend zugestimmt. Auf Wunsch des Bundesrates werden zusätzlich Effizienzklassen für Gebäude in Energieausweisen und Immobilienanzeigen eingeführt, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern. Zudem sollen auf Verlangen des Bundesrates ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Neuregelungen treten im Wesentlichen erst sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, somit voraussichtlich im Frühsommer 2014. Planern und Bauwirtschaft soll damit ausreichend Zeit gegeben werden, um sich auf die neuen Vorgaben der EnEV einzustellen.

Vom BMVBS veröffentlichte Überblick über die wesentlichen neuen Regelungsinhalte:

EnEV - wesentliche Inhalte der Novellierung (PDF)

(Quelle: Bundesingenieurkammer)

 

 

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