Vereinfachte Eintragung bis 30.09.2014 verlängert
Berlin - 07.01.2014
Experten können sich noch bis Ende September 2014 mit reduziertem Fortbildungsaufwand eintragen. Die Möglichkeit, sich über Referenzen einzutragen, wird zeitlich entfristet. Ab dem 01.06.2014 ist die Erstellung der „Online-Bestätigungen zum Antrag“ bzw. des „Online-Antrags“ nur noch über die Zugangsberechtigung für die in der Expertenliste eingetragenen Energieberater möglich. Darüber informiert die KfW in einem Rundschreiben vom 23.12.2013.
► KfW-Rundschreiben vom 23.12.2013
► Anlage zum KfW-Rundschreiben vom 23.12.2013
Bis zum 30.09.2014 (Antragseingang KfW) können im Rahmen der Antragstellung noch „Online-Bestätigungen zum Antrag“ bzw. „Online-Anträge“ ohne die künftig vergebene Identifikationsnummer verwendet werden, die zu einem früheren Zeitpunkt erstellt wurden.
Die Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes verlängert sich bis zum 30. September 2014. Damit können sich Energieberater mit einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zum BAFA-Berater nach der Richtlinie der Vor-Ort-Beratung ab November 2001 bis zum 30.09.2014 mit dem zusätzlichen Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung aus dem Bereich energiesparendes Bauen und Sanieren eintragen lassen.
Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter stellt fest: „Für eine angemessen lange Frist für die vereinfachte Eintragung in die KfW-Liste haben wir uns in der Projektgruppe Expertenlisten in den Verhandlungsgesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium immer wieder eingesetzt. Wir begrüßen daher die Verlängerung der Frist ausdrücklich und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Kammer geführte Experten auch über diesen Termin hinaus vereinfacht eingetragen werden können.“
Von der Verlängerung profitieren die Experten mit einer Weiterbildung gemäß den Richtlinien zur Vor Ort-Beratung, die sich noch nicht in die Liste für die KfW-Programme eingetragen haben. Sie können sich nun bis 30. September 2014 weiterhin mit einem Nachweis von in der Regel 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen. Diese Übergangsregelung galt zunächst nur bis Ende 2013. Eine Übersicht über die Eintragungsanforderungen ist nachzulesen unter:
► www.energie-effizienz-experten.de/uebergangsregelung
Ferner wird die Möglichkeit, sich über Referenzobjekte für die KfW-Programme einzutragen, nicht mehr zeitlich begrenzt. Dadurch können sich auch in Zukunft diejenigen Experten eintragen, die sich ihre Expertise über Berufserfahrung angeeignet haben. Sie müssen mindestens zwei abgeschlossene, energetisch hocheffiziente Wohngebäude (Sanierung oder Neubau) geplant haben. Die Bilanzierung muss nach der EnEV 2009 erfolgen.
Die Antragsberechtigung als Vor-Ort-Berater (BAFA) ist davon nicht betroffen. Hier gelten weiterhin die Anforderungen des BAFA. Experten, die sich nur für die KfW-Programme eintragen möchten, müssen nicht beim BAFA antragsberechtigt sein.
Die Entscheidung darüber haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW getroffen. Hintergrund ist die erhöhte Nachfrage zur Eintragung und nach den Fortbildungen. Saisonal bedingt absolvieren viele Experten erst jetzt die Fortbildungen. Mit der Verlängerung der vereinfachten Regelungen soll es qualifizierten Experten leichter möglich sein, sich zeitnah in die Liste einzutragen.
In der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden sich besonders qualifizierte Experten für die Förderprogramme Vor-Ort-Beratung BAFA und KfW- Energetisches Bauen und Sanieren. Durch die bundesweite Einheitlichkeit bei der geprüften Qualifikation der Experten unterstützt die Liste Hausbesitzer bei der Suche nach Energieeffizienz-Experten, die in den Förderprogrammen tätig sind.
Weitere Informationen finden Interessierte unter:
► www.energie-effizienz-experten.de.
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Christina Rocker, Chausseestraße128a, 10115 Berlin
Tel:+49 (0)30 72 6165-608, Fax:+49 (0)3072 6165-699, E-Mail:rocker@dena.de, Intemet: www.dena.de
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