Frist 1. Juni 2014 beachten
München - 02.05.2014
Ab dem 1. Juni 2014 ist die Erstellung der „Online-Bestätigungen zum Antrag“ bzw. des „Online-Antrags“ nur noch über die Zugangsberechtigung für die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberater möglich. Die Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes endet zum 30. September 2014.
Energieberater mit einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zum BAFA-Berater nach der Richtlinie der Vor-Ort-Beratung ab November 2001 können sich mit dem zusätzlichen Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung aus dem Bereich energiesparendes Bauen und Sanieren bis zum 30. September 2014 eintragen lassen.
Bitte beachten Sie außerdem: seit Inkrafttreten der neuen EnEV am 1. Mai 2014 müssen für alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen Registriernummern beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt werden.
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