Kostenfreie Broschüre „Energieberatung“

Neue Veröffentlichung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

 

München   -  05.05.2014

Broschüre EnergieberatungDie neue Broschüre der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau informiert in kompakter Form über die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise, EnEV-Nachweise sowie die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Als Hilfestellung sowohl für Bauherren wie auch Planer wird erläutert, welche Listeneintragungen tatsächlich zwingend notwendig sind und welcher Listeneintrag für welche Aufgaben berechtigt.

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Bei der Umsetzung der Energiewende spielt der Gebäudesektor eine maßgebende Rolle. Der Anteil am Gesamtenergiebedarf beträgt in Deutschland bei den Haushalten 27 %.*  Um Bestandsgebäude energetisch zu modernisieren oder Neubauten unter besonderer Berücksichtigung der Energieeffizienz zu errichten, sind Bauherren auf eine qualifizierte und unabhängige Beratung angewiesen.
Der Begriff »Energieberater« ist nicht gesetzlich geschützt. Dementsprechend lässt sich aus dem Titel Energieberater per se leider keine Qualifikation des jeweiligen Beraters ableiten.

Inzwischen gibt es zahlreiche Listen, in denen Bauherren nach Energieberatern suchen können. Das Spektrum reicht dabei von regional begrenzten Listen, beispielsweise von Kommunen, bis hin zu bundesweit geführten Listen, beispielsweise für die Inanspruchnahme von bestimmten
Förderprogrammen.

Die große Anzahl verschiedener Listen hat allerdings sowohl bei den Bauherren als auch bei den Planern zunehmend für Verunsicherung gesorgt. Oftmals ist nicht bekannt, ob bestimmte Listeneintragungen – insbesondere bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln – rechtlich zwingend notwendig sind. Häufig ist auch nicht bekannt, in wie weit die tatsächliche Qualifikation eines Beraters im Zuge der Listeneintragung geprüft wird.

Der vorliegende Flyer ist eine Hilfestellung für Bauherren und Planer. Dem Planer soll verdeutlicht werden, welche Listeneintragungen tatsächlich zwingend notwendig sind. Den Bauherren soll erläutert werden, welcher Listeneintrag für welche Aufgabe berechtigt.

*Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Stand August 2013

 

 

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