Nach Antragseingang können fehlende Unterlagen bzw. Qualifikationsnachweise noch innerhalb 6 Monaten nachgereicht werden
Berlin - 24.09.2014
Wie bereits mehrfach berichtet hat die KfW für ihre Förderprogramme zum 1. Juni 2014 für die KfW-Programme Energieeffizient Bauen (153) und Sanieren (151/152 bzw. 430) die verbindliche Listenführung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingeführt. Für das Programm 431 Baubegleitung gilt dies bereits seit dem 1. Juni 2013.
Bis zum 30. September 2014 gilt zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Förderprogramme noch eine Übergangsregelung für Experten mit einer bereits absolvierten Weiterbildung gemäß einer Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung (BAFA).
Diese Experten können sich mit in der Regel zusätzlichen 16 UE Fortbildung bzw. Nachschulung eintragen lassen. Ab dem 1. Oktober 2014 muss dann statt der 16 UE eine ergänzende Fortbildung von 80 UE absolviert werden. Als Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen nach § 21 Energiesparverordnung 2009 nachzuweisen.
Eine Übersicht über die erforderliche zusätzliche Fortbildung bzw. Nachschulung in Abhängigkeit der bisher absolvierten BAFA-Fortbildung und der Förderprogramme finden Sie unter:
► https://www.energie-effizienz-experten.de/fileadmin/user_upload/Qualifizierte_Expertenliste_Landingpage/2013_UEbersicht_WB-Anforderungen.pdf
Die dena informierte nun über eine indirekte Verlängerung:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste, zu Eintragungsvoraussetzungen und Fristen direkt an die dena, da die Bayerische Ingenieurekammer-Bau keine verbindlichen Auskünfte erteilen kann.
Die Kontaktdaten und Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie unter:
► https://www.energie-effizienz-experten.de/service/kontakt/
Quellen: BIngK, dena
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