Verbraucherschutz darf bei der Umsetzung der Energiewende nicht außer Acht gelassen werden.
Berlin - 30.04.2015
„Bei der Umsetzung der Vorhaben zur sog. „Energiewende“ der Bundesregierung dürfen die Belange des Einzelnen und die Grundsätze der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden“, sagt Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, der Interessensvertretung der sechzehn Länderingenieurkammern in Berlin. Anlass ist ein aktuelles Urteil des AG Pankow (vgl. Anlage), wonach ein Mieter Dämmmaßnahmen dann nicht dulden muss, wenn sie unrentabel und nicht wirtschaftlich seien. Im zu entscheidenden Fall ergaben die Nachprüfungen des befassten Gerichts, dass die vermieterseitig erhobene Umlage für die Dämmmaßnahmen erst in 20 Jahren rein rechnerisch niedriger sei, als die zu erwartenden Einsparungen bei der Heizenergie.
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