EU-Angebot zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte

05.05.2003

Berlin - Die Europäische Union hat am 29. April 2003 ihr Eingangsangebot zur weiteren Liberalisierung des weltweiten Dienstleistungshandels bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf vorgelegt. Dies war bei der letzten WTO-Ministerkonferenz vom November 2001 in Doha verabredet worden und dient dem Fortgang der GATS-Verhandlungen.Zum Hintergrund:
Die GATS-Verhandlungen wurden bereits Anfang 2000 aufgenommenen. Sie erfolgen nach dem Prinzip „Forderungen - Angebote“ (request/offer). Die EU hatte Ende Juni 2001 an insgesamt 109 WTO-Mitglieder jeweils differenzierte Liberalisierungsforderungen gerichtet. Seit Ende März 2003 läuft die Phase zur Vorlage eigener Verhandlungsangebote (bislang liegen in Genf 15 Eingangsangebote vor). Ende 2004 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Eine Zwischenbewertung wird auf der nächsten WTO-Ministerkonferenz in Cancun (10.-14.9.2003) erfolgen.

Inhalt des Angebots:
Die EU bietet an, sich in verschiedenen neuen Sektoren, insbesondere im Bereich der Post- und Kurierdienste zur Marktöffnung zu verpflichten. Ferner wird der für Rechts-, Verkehrs- und Umweltdienstleistungen bestehende Marktzugang ausgeweitet. Darüber hinaus haben sämtliche EU-Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Beschränkungen abgebaut, z.B. beim Grunderwerb für Investoren.

Kernpunkt des EU-Angebotes sind die sogenannten Modus-4-Verpflichtungen. Diese
betreffen den zeitlich befristeten Aufenthalt von Dienstleistern aus anderen
Ländern.
Im Einzelnen:
- die Verlängerung der Aufenthaltszeiten für innerbetrieblich versetztes Personal (Leiter ausländischer Firmenniederlassungen) und Geschäftsreisende auf 3 Jahre bzw. 90 Tage; Aufenthalt bis zu 12 Monate für innerbetrieblich versetzte Auszubildende (mit Hochschulabschluss) in ausländischen Firmenniederlassungen;
- die Erweiterung zeitlich befristeter Tätigkeit bis zu 6 Monate von Angestellten ausländischer Unternehmen ohne eigene Niederlassung in der EU („vertragliche Dienstleistungserbringer“) auf die Sektoren Architekten, Stadt- und Landschaftsplaner, Ingenieure, Computer-, Übersetzungs-, Umweltdienstleistungen sowie Wartung und Reparatur von Ausrüstungen;
- den Aufenthalt bis zu 6 Monaten für „freiberuflich Selbständige“, die für eigene Rechnung tätig werden, in den Bereichen Architekten, Stadt- und Landschaftsplanung, Ingenieure, Computer- und verbundene Dienstleistungen, Managementconsulting und Übersetzungen).

Die Zulassung abhängig Beschäftigter wie auch von Freiberuflern ist an zahlreiche Konditionen geknüpft (u. a. akademische Qualifikation, mindestens 3-jährige Berufserfahrung). Für die Anzahl derartiger Experten werden zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die nationalen Arbeitsmärkte in der EU sogenannte „numerische Obergrenzen“ eingeführt; Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Das Gemeinschaftsangebot der Kommission im Internet

 

 

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