14.01.2004
Brüssel - Eine einvernehmliche Lösung für öffentliche Ausschreibungen in der EU haben Vertreter des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats gefunden. Diese muss nun Ende Januar 2004 von EU-Parlament verabschiedet werden. Im Anschluss an die Veröffentlichung haben Mitgliedsstaaten der EU 21 Monate Zeit, die neue Vorschrift in nationales Recht umzuwandeln.
Vorgesehen ist, dass Mitgliedsstaaten keine Online-Auktionen für die Vergabe von Dienstleistungen im planerischen Bereich durchführen dürfen. So soll erreicht werden, dass die Vergabe sich ausschließlich an einem frei zu vereinbarenden und damit verhandelbaren Preis orientiert. Außerdem soll der sogenannte "competitive dialogue" ausgeschlossen werden. Bei dieser Praxis werden mehrere Bieter zu einem Gespräch geladen, in dem jeder Lösungsvorschläge unterbreitet; den Zuschlag erhält der preiswerteste Anbieter und wird mit der vom Auslober favorisierten Lösung beauftagt - ohne Rücksicht auf die Tatsache, wer der Anbieter diesen Lösungsvorschlag unterbreitet hat.
Quelle: efca
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