Vereinfachte Vorschriften für Bauprodukte

Alle Behinderungen des freien Verkehrs von Bauprodukten sollen beseitigt werden.

 

Brüssel   -  26.05.2008

Nach Angaben der EU-Kommission sollen die Verwaltungsvorschriften für Bauprodukte weiter vereinfachet werden. Dazu hat sie eine neue Verordnung vorgeschlagen, die alle verbleibenden rechtlichen und technischen Behinderungen des freien Verkehrs von Bauprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum beseitigen soll. Der Anteil der Bauwirtschaft am innergemeinschaftlichen Handel beträgt nur 5 Prozent. Die Einführung einer „gemeinsamen Fachsprache“ sowie einer klaren Verfahrensregelung für die CE-Kennzeichnung sollen für eine Vereinfachung, Präzisierung und Kostenersparnis sorgen. Ferner sind besondere erleichternde Maßnahmen für Kleinstunternehmen vorgesehen.

Die gemeinsame Fachsprache, die im Wesentlichen in harmonisierten Normen und Europäischen Technischen Bewertungen festgelegt ist, ersetzt die entsprechenden technischen Spezifikationen auf nationaler Ebene und macht den Markt für Benutzer wie z. B. Konstrukteure, Bauherren, Auftragnehmer und andere Akteure transparenter. Angestrebt wird die Bereitstellung verlässlicher und exakter Informationen über die Leistung von Bauprodukten. Gleichzeitig sollen auch neue und strengere Kriterien für notifizierte Stellen eingeführt, und die Marktüberwachung intensiviert werden.

Zudem wird die Verwendung und spezifische Bedeutung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte klar geregelt. Die Kennzeichnung garantiert, dass die Informationen, die dem Produkt beigefügt sind, exakt und zuverlässig sein müssen. In bestimmten Fällen werden die Verfahren für die CE-Kennzeichnung vereinfacht, um die Kosten für die Hersteller beträchtlich zu senken. Dies gilt insbesondere für Kleinstunternehmen. Außerdem könnten die in dem Vorschlag der EU-Kommission vorgesehenen Normungsverfahren zu neuen Entwicklungen beitragen, die einer nachhaltigen Industriepolitik zugute kommen, da sie beispielsweise in den Bereichen Energieeffizienz oder nachhaltiges Bauen harmonisierte Durchführungsinstrumente enthalten.

 

 

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