Europäisches Parlament bekennt sich zu freien Berufen

Rechtliche Besonderheiten ind den einzelnen Staaten anerkannt.

 

München   -  06.05.2009

Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit betont, die nationalen rechtlichen Besonderheiten anzuerkennen, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten für die Angehörigen freier Berufe gelten.

Als Teil seiner Entschließung zum sog. Small Business Act (SBA) hat sich das Europäische Parlament (EP) bereits am 10. März  2009 im Plenum zu der besonderen Stellung der freien Berufe bekannt und gleichzeitig die Notwendigkeit betont, die nationalen rechtlichen Besonderheiten anzuerkennen, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten für die Angehörigen freier Berufe gelten.

Die aktuelle Entschließung des EP nimmt Bezug auf die Mitteilung der EU-Kommission vom Juni letzten Jahres, mit dem diese ihre Initiative "Vorfahrt für KMU in Europa - der Small Business Act für Europa" vorgestellt hat (s. dazu BaB 1/2008 und 3/2008). Unter Ziffer 7 der Entschließung fordert das EP unter anderem

„ (…) die Anerkennung der Besonderheiten, die für Angehörige freier Berufe kennzeichnend sind, und hält es für notwendig, freiberuflich Tätige genau wie KMU zu behandeln, sofern dies den für diese Berufe geltenden Rechtsvorschriften nicht zuwiderläuft (…)“.

Nachdem der Versuch, die Bedeutung der freien Berufe für Europa mittels einer schriftlichen Erklärung einer Mehrheit der Abgeordneten des EP hervorzuheben, bereits letztes Jahr gescheitert war, hat sich das EP nun auf diesem Wege mit der vorgenannten Entschließung zum SBA zu den freien Berufen bekannt.

Den Text der Entschließung des EP in deutscher Fassung finden Sie unter diesem Link:
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