Die 27 EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sind Ende März 2009 zu einer Einigung über die Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) gekommen.
München - 07.05.2009
Diese setzt u. a. die Mindeststandards für die Effizienz von elektronischen Geräten fest.
Beim sogenannten Ökodesign handelt es sich um ein neues Konzept, mit dessen Hilfe der Energieverbrauch von Produkten wie elektrischen Haushaltsgeräten reduziert werden soll. Demnach müssen die Angaben zur Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz eines Produktes sichtbar auf dem Produkt selbst angebracht werden, damit der Verbraucher vor dem Kauf vergleichen kann.
Die Erweiterung betrifft künftig nicht nur energiebetriebene Produkte wie beispielsweise Computer, Kühlschränke und Bürogeräte, sondern auch sogenannte energieverbrauchsrelevante Fabrikate wie Fenster, Konstruktions- und Dämmmaterialien sowie Wasser verbrauchende Geräte. Unter energieverbrauchsrelevanten Produkten versteht man Geräte, bei deren Nutzung keine Energie verbraucht wird, die aber einen indirekten Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Beispielsweise wird durch sparsame Wasserhähne und Duschköpfe nicht nur weniger Wasser, sondern auch weniger Energie für die Warmwasserbereitung verbraucht. Neben den Mindestanforderungen gibt die Ökodesign-Richtlinie auch freiwillige Benchmarks für die Umweltverträglichkeit vor, die von besonders energiesparenden bzw. umweltfreundlichen Produkten erreicht werden.
Hintergrund der Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie ist die innerhalb des „Aktionsplan für Nachhaltigkeit und Verbrauch“ formulierte Absicht der EU-Kommission, die umweltbezogenen Auswirkungen von energieintensiven Produkten schon bei ihrer Herstellung zu verringern. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Produkte auch mit den zukünftigen Ökodesign-Standards übereinstimmen und nach einer CEKennzeichnung die Erlaubnis erlangen, auf dem EU-Binnenmarkt verkauft zu werden.
Weiter forderte das EU-Parlament die Kommission auf, einen festen Zeitplan für die Erweiterung der Produktpalette zu erstellen. Darüber hinaus wurde angeregt, bis 2012 für weitere mögliche Produktgruppen mit einem erheblichen Potential zur Reduzierung der Umwelteinflüsse während ihrer gesamten Lebensdauer (Produktlebenszyklus) in den Zuständigkeitsbereich der Ökodesign-Standards aufzunehmen. (TH)
Den Wortlaut der Öko-Designrichtlinie können Sie hier abrufen:
Quelle: Aus: Bericht aus Brüssel 2/2009
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