Anhebung der EU-Schwellenwerte
Schwellenwerte mit Wirkung zum 01.01.2014 angehoben
Berlin
- 12.02.2014
Die EU-Kommission hat die EU-Schwellenwerte mit Wirkung zum 01.01.2014 angehoben. Die Anhebung erfolgte im Rahmen einer alle zwei Jahre turnusmäßig durchzuführenden Überprüfung. Die von der EU-Kommission festgelegten Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts betragen:
für Bauvergaben:
5.186.000 Euro (bisher:5.000.000 Euro)
für Dienst- und Lieferleistungen oberster oder oberer Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen:
134.000 Euro (bisher 130.000 Euro)
für Dienst- und Lieferleistungen von Sektorenauftraggebern:
414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
414.000 Euro (bisher 400.000 Euro)
für sonstige Dienst- und Lieferleistungen:
207.000 Euro (bisher 200.000 Euro).
Die geänderten Schwellenwerte bedürfen aufgrund der dynamischen Verweisungen in der VgV, der SektVO und in der VSVgV in Deutschland keiner Umsetzung mehr. Mit der Anhebung der EU-Schwellenwerte verbunden ist u.a. die Folge, dass der spezifische vergaberechtliche Rechtsschutz nach den §§ 102 ff. GWB erst ab den erhöhten Schwellenwerten gilt.
Bekanntmachung - 1. Januar 2014 geltenden neuen EU-Schwellenwerte
für die Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 der Kommission
vom 13. Dezember 2013 (ABI. L 335/17)
Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2014 Aktenzeichen: B 15 – 8162.4/2-5
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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