EU-Vergaberichtlinien

Sprachjuristische Übersetzung abgeschlossen

 

Berlin   -  12.02.2014

Die sprachjuristische Übersetzung der EU-Vergaberichtlinien ist abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat der Bundesingenieurkammer die Fassungen der finalen deutschen Texte übersandt. Das Europäische Parlament und der Rat haben den Vergaberichtlinien bereits zugestimmt. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt dürften die Richtlinien damit im Februar/März 2014 in Kraft treten (am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).
Inhalt ist u.a. die erleichterte Prüfung von Eignungs- und Zuschlagskriterien. Das neue EU-Vergaberecht sieht insoweit vor, dass der Auftraggeber bei offenen Verfahren die Reihenfolge insbesondere bei der Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien nach näherer Maßgabe der Mitgliedsstaaten selbst bestimmen kann. Folge ist, dass die Eignungsprüfung nicht mehr zwingend vor der Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Zuschlagskriterien) erfolgen muss.

(Quelle: Bundesingenieurkammer)

 

 

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