Kommission rügt Deutschland wegen Nichtumsetzung
Berlin - 29.09.2016
Die EU-Kommission hat Deutschland heute im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) aufgefordert. Diese hätten bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland sowie 13 andere EU-Länder haben dies nach Ansicht der KOM bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße getan.
Die Kommission hat Deutschland heute eine begründete Stellungnahme übermittelt, die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls kann die Europäische Kommission beim EuGH Klage erheben.
Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3125_de.htm (dort unter lfd. Nr. 7)
(Quelle: Bundesingenieurkammer)
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