Kleinunternehmer - Förderungsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen

22.05.2003

Berlin (22.05.03) - Am Mittwochmittag hat der Finanzausschuss den Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung in geänderter Fassung zugestimmt. Für die Vorlagen stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten CDU/CSU und FDP. In einer getrennten Abstimmung der unterschiedlichen Teile des Gesetzentwurfes wurde deutlich, dass der gesamte Ausschuss einvernehmlich die Vorschriften befürwortete, die sich auf die Verbesserung der Unternehmensfinanzierung beziehen. Erweitert wurde unter anderem der Titel des Gesetzes, das nun "Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern, zur Eindämmung der Schattenwirtschaft und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung" heißen wird. Mit dem Entwurf werden unter anderem die Betragsgrenzen angehoben, von denen an für gewerbliche Unternehmer sowie für Land- und Forstwirte eine Buchführungspflicht gilt. Die jetzige Umsatzgrenze von 260 000 Euro jährlich soll auf 350 000 Euro, die Wirtschaftswertgrenze von 20 500 Euro auf 25 000 Euro und die Gewinngrenze von 25 000 Euro auf 30 000 Euro angehoben werden. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen für das Finanzamt nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen müssen. Zudem soll eine einfachere Möglichkeit zur Gewinnermittlung für Existenzgründer und Kleinunternehmer geschaffen werden. Danach darf der Kleinunternehmer pauschal die Hälfte seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen. Er muss lediglich seine Betriebseinnahmen einschließlich seiner Entnahmen aufzeichnen und wird darüber hinaus von weitergehenden steuerlichen Aufzeichnungspflichten entlastet. Damit entfällt auch die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, Die Obergrenze liegt bei Betriebseinnahmen von 17 500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50 000 Euro im laufenden Jahr. Der Gesamtbetrag der Einkünfte soll 35 000 Euro bei Alleinstehenden und 70 000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Für Existenzgründer sollen diese Beträge auf 50 000 Euro/100 000 Euro steigen. Bisher lag die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung bei 16 620 Euro.
Die Sozialdemokraten werteten die Erleichterungen für Existenzgründer und Kleinstunternehmer als Kernstück des Entwurfs. Er sei als Brücke gedacht, um Menschen aus der Schattenwirtschaft zu helfen. Die SPD äußerte die Erwartung, dass es eine Reihe von Kleinstunternehmern geben wird, die auf Grund dieser Regelungen wachsen werden. Als Ergänzung sei in den Entwurf die Verbriefung von Forderungen der Banken aufgenommen worden, um die Kreditgewährung an kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass Kleinstunternehmen im Mittelpunkt stehen.

 

 

[ zurück zur Übersicht ]

Bayerische
Ingenieurekammer-Bau

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Schloßschmidstraße 3
80639 München
Telefon 089 419434-0
info@bayika.de

► Aktuelles ► Kurznachrichten
Planer- und Ingenieursuche
Partner Mittelstandspakt Bayern

Partner Klima-Allianz Bayern