Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht.
Karlsruhe - 31.03.2006
Am 31. März 2006 wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die ab dem 1.1.2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt. Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde sind drei Personen, die insbesondere als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Rechtsanwältin Petra Marwitz aus Frankfurt/Main verdeutlicht, dass die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC ein Paradigmenwechsel ist: „Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten,“ erläutert die Medienrechtlerin die Verfassungsbeschwerde. Bislang konnte jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmen die Rundfunkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten werden.
Die Neuregelung trifft insbesondere Freiberufler, Selbstständige, Handwerker und Gewerbetreibende mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Betroffen sind aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privaträumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, z. B. Lehrer, Richter, Studenten, Powerseller. Sie werden ab dem 1.Januar 2007 EUR 17,03 pro Monat für ihre Internet-PCs bezahlen müssen, obwohl sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Auch für multimediafähige Mobiltelefone wird die GEZ ab dem 1.1.2007 zur Kasse bitten.
Die Verfassungsbeschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) organisiert die Interessen der Betroffenen. Der Verband Freier Berufe in Bayern hatte sich gegenüber dem Bayerischen Ministerpräsidenten gegen die Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht ausgesprochen, jedoch ohne Erfolg.
Quelle: Pressemitteilung der VRGZ
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