Verfassungsklage gegen Rundfunkgebühren

Verfassungs­beschwerde gegen die Rund­funk­gebühren­pflicht auf Internet-PCs eingereicht.

 

Karlsruhe   -  31.03.2006

Am 31. März 2006 wurde beim Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe eine Verfassungs­beschwerde gegen die Erweiterung der Rund­funk­gebühren­pflicht auf Internet-PCs eingereicht. Die Verfassungs­beschwerde richtet sich gegen den 8. Rund­funk­änder­ungs­staats­vertrag, der die ab dem 1.1.2007 in Kraft tretende Gebühren­pflicht für Internet-PC festlegt. Beschwerde­führer der Verfassungs­beschwerde sind drei Personen, die ins­besondere als Frei­berufler und Gewerbe­treibende von der Neu­regelung direkt betroffen sind. Rechts­anwältin Petra Marwitz aus Frankfurt/Main verdeutlicht, dass die Aus­weitung der Rundfunk­gebühr auf Internet-PC ein Para­digmen­wechsel ist: „Durch die Erweiterung der Rund­funk­gebühren­pflicht auf so genannte neuartige Rund­funk­empfangs­geräte werden unverzicht­bare Gebrauchs­geräte zu gebühren­pflichtigen Rund­funk­empfangs­geräten,“ erläutert die Medien­rechtlerin die Verfassungs­beschwerde. Bislang konnte jeder durch die Bereit­haltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rund­funk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rund­funk­gebühren­pflicht begründet. Bei den neuartigen Rund­funk­empfangs­geräten bestimmen die Rund­funk­anstalten durch die Wahl der Verbreitungs­wege, welche Geräte zu Rund­funk­empfangs­geräten werden.

Die Neuregelung trifft insbesondere Freiberufler, Selbstständige, Handwerker und Gewerbe­treibende mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernseh­gerät zum Empfang bereithalten. Betroffen sind aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privat­räumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, z. B. Lehrer, Richter, Studenten, Powerseller. Sie werden ab dem 1.Januar 2007 EUR 17,03 pro Monat für ihre Internet-PCs bezahlen müssen, obwohl sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Auch für multimedia­fähige Mobiltelefone wird die GEZ ab dem 1.1.2007 zur Kasse bitten.

Die Verfassungs­beschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzel­personen sowie durch die Bundes­architekten­kammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunk­gebühren­zahler (VRGZ) organisiert die Interessen der Betroffenen. Der Verband Freier Berufe in Bayern hatte sich gegenüber dem Bayerischen Ministerpräsidenten gegen die Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht ausgesprochen, jedoch ohne Erfolg.

Quelle: Pressemitteilung der VRGZ
 

 

 

 

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