08.11.2002
BERLIN (08.11.02) - Die Neuregelung der Eigenheimförderung wird nun doch anders ausfallen als in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung zunächst geplant. Künftig ist eine Grundförderung von 1000 Euro und eine Kinderzulage von je 800 Euro pro Kind für einen Zeitraum von acht Jahren geplant. Gegenüber der ursprünglich geplanten Regelung erhöht sich damit die Förderung für eine Familie mit einem Kind von 1200 auf 1800 Euro.
Im Gegenzug wird jedoch die Einkommensgrenze weiter gesenkt. Allein Erziehende dürfen künftig maximal 70.000 Euro, Paare 140.000 Euro innerhalb des für die Genehmigung maßgeblichen Zweijahreszeitraums verdienen. Dazu kommen 20.000 Euro Freibetrag pro Kind.
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