05.05.2003
Berlin - Eine rege Inanspruchnahme der beiden jüngst unterzeichneten KfW-Programme hat Bundesbau- und verkehrsminister Manfred Stolpe festgestellt. Schon in relativ kurzer Zeit seien bei der KfW rund 6000 Anfragen für das Modernisierungsprogramm und rd. 1200 für das Infrastrukturprogramm eingegangen.Das im Rahmen der Kanzlerinitiative vom 14. März 2003 zur Stützung der Konjunktur angekündigte Wohnraum-Modernisierungsprogramm ist am 22. April 2003 gestartet worden. Gleichzeitig seien die Verträge zum KfW-Infrastrukturprogramm durch die mit der Federführung für das Programm beim Bundesministerium für Finanzen betraute Parlamentarische Staatssekretärin Hendricks unterzeichnet worden. Ziel des Modernisierungsprogramms sei es,
· Modernisierung und Instandsetzung von eigengenutztem oder vermietetem Wohnraum zu fördern (u.a. bauliche Modernisierungen zur Gebrauchswertverbesserung, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, wie z.B. die Nachrüstung von Aufzügen),
· Maßnahmen zur Aufwertung von Wohngebäuden nach Teilrückbau zu ergreifen,
· das Wohnumfeld von Mietwohngebäuden zu verbessern,
· in den neuen Bundesländern - Rückbau von dauerhaft leer stehenden Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus-Ost zu fördern.
Eine Antragstellung bis zur Ausschöpfung des Kreditvolumens sei bis 31.12.2004 möglich, betonte der Bundesminister. Für das Kreditvolumen von ca. 8 Mrd. Euro stünden im Bundeshaushalt 550 Mio. Euro bereit, insgesamt seien es rd. 1 Mrd. Euro gemeinsam mit dem Infrastrukturprogramm. Die Mittel sind im Bundeshaushalt gegenseitig deckungsfähig erklärt. Der Bundesminister hob die hohe Flexibilität des Programms für Darlehensnehmer hervor. Sie können bei Antragstellung wählen zwischen einer Zinsbindung über 5 oder über 10 Jahre. Während des 5-jährigen Zinsbindungszeitraums sei für Privatpersonen jederzeit eine Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Vorteil für Private sei eine langfristige Sicherheit oder kurzfristige Tilgungsmöglichkeit. Die Wohnungsunternehmen erhielten durch die Fördermöglichkeit neben den energetischen Programmen der KfW (CO2-Einsparung) eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen außerhalb der sozialen Wohnraumförderung.
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