07.10.2003
Berlin (07.10.03) Die "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" wird in zwei Stufen verlängert.Nach den aktuell geltenden Richtlinien vom 15. März 2002 konnten Zuschussanträge nur bis zum 15.10.2003 gestellt werden. Diese Frist für diese Anträge wurde nun bis zum 31.12.2003 verlängert.
Parallel hierzu werden die geltenden Richtlinien derzeit von der Bundesregierung überarbeitet, da das Marktanreizprogramm auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die neuen Förderrichtlinien sollen nach der jetzigen Planung Anfang 2004 in Kraft treten.
Das Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" hat große Erfolge bei der Markteinführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien bewirkt.
Allein in dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführten Bereich des Förderprogramms wurden seit dem Start des Programms in über 230.000 Fällen Zuschüsse ausgezahlt. Im laufenden Jahr konnte das BAFA bereits für mehr als 80.000 Vorhaben zur Errichtung thermischer Solaranlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie Photovoltaikanlagen für Schulen Zuschüsse bewilligen, wobei mit ca. 95 % der weitaus größte Anteil auf die Förderung solarthermischer Anlagen entfällt.
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